Der Beruf des Polizeibeamten ist vielseitigen Risiken ausgesetzt.
Hier schützt Sie die PVAG Unfallversicherung exklusiv vor den finanziellen Folgen von Berufs- und Freizeitunfällen – inklusive aller berufsbedingten Sondergefahren.
Die PVAG Unfallversicherung ist ein starker Partner an Ihrer Seite – im Dienst wie in der Freizeit.
Zum Beipiel gibt es folgende Bausteine:
Vollzugsdienstunfähigkeit (VD)
Die Vollzugsdienstunfähigkeit ist eine eigenständige Leistungsart.
Die versicherte Person hat
✓ durch einen Unfall einen Invaliditätsgrad von mindestens 10 % und
✓ deswegen wird innerhalb von 3 Jahren (ab dem Tag des Unfalls) ein Verfahren zur Vollzugsdienstunfähigkeit eingeleitet und
✓ spätestens nach weiteren zwei Jahren mit der Bestätigung der Vollzugsdienstunfähigkeit rechtswirksam abgeschlossen.
Wird vom Dienstherrn keine Bestätigung zur Vollzugsdienstunfähigkeit ausgestellt, reicht eine Bestätigung des Dienstherrn, dass die Versetzung in den Innendienst auf den Unfall zurückzuführen ist.
Wahlweise kann eine Versicherungssumme bis 100.000 Euro abgeschlossen werden.
Sofortleistung für Vollzugsbedienstete (SLV)
Die Sofortleistung für Vollzugsbedienstete (SLV) leistet, wenn die versicherte Person in Ausübung der dienstlichen Tätigkeit
✓ bei einem Verkehrsunfall und/oder
✓ durch direkte Gewalteinwirkung (auch Schuss- und/oder Stichverletzungen) eines Dritten Gesundheitsschädigungen erleidet, die zu einem medizinisch notwendigen Krankenhaus-Aufenthalt von mind. 3 Tagen oder zum Tod führen.
Die Versicherungssummen sind wie folgt: im Todesfall 150.000 Euro; bei Verletzung 1.500 Euro
Leistungserweiterungen, die in der Produkt-Linie „Premium“ mitversichert sind:
✓ Gesundheitsschädigungen bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei der Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen
✓ Unfälle bei Terroranschlägen außerhalb von Kriegs- oder Bürgerkriegsgebieten sowie bei gewalttätigen Auseinandersetzungen
✓ Psychische Reaktionen aufgrund unfallbedingter psychologischer Schäden
✓ Gesundheitsschädigungen durch Infektionen gemäß Aufzählung:
Borreliose, Brucellose, Cholera, Diphtherie, Dreitagefieber, Echinokokkose, Gürtelrose/Windpocken, Kinderlähmung (Poliomyelitis), Fleckfieber, Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), Gelbfieber, Keuchhusten, Lepra, Malaria, Masern, Mumps, Pest, Pfeiffersches Drüsenfieber, Pocken, Röteln, Scharlach, Schlaf-/ Tsetsekrankheit, Tularämie (Hasenpest), Typhus und Paratyphus.
✓ Psychologische Soforthilfe
✓ Einschluss von berufsbedingten Infektionen
Sie können vieles versichern und manches ist auch wirklich sinnvoll, aber der Zeitpunkt, die Ausgestaltung und das Verständnis über diesen Vertrag ist die Grundlage für eine fundierte Entscheidung.
Mein Anspruch an mich selbst, ihnen in einem ehrlichen und fairen Gespräch bei der Gestaltung der „richtigen“ Absicherung zu helfen.
© 2024 Generalagentur Jörg Federolf
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